Постановление о демонстрации потребительских товаров (BedGgstV)

Постановление о демонстрации потребительских товаров (BedGgstV)

Erfüllen Sie als Hersteller die GMP-Anforderungen für die Umsetzung der Bedarfsgegenständeverordnung

Seit dem ersten Juli 2024 gilt die Neufassung der Bedarfsgegenständeverordnung. Unternehmen der Verpackungsbranche, die Lebensmittelbedarfsgegenstände herstellen oder vertreiben, sind verpflichtet, die Anforderungen dieser Verordnung umzusetzen.
Lebensmittelbedarfsgegenstände umfassen:
- Lebensmittelverpackungen,
- Frischhaltefolien,
- Papiertüten,
- Kartonverpackungen, und mehr.

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Für Unternehmen in der Verpackungsbranche kann die Umsetzung von GMP eine Herausforderung darstellen.
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2023/2006 sind alle Unternehmen verpflichtet, die Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen herstellen oder vertreiben, die Gute Herstellungspraxis (GMP) umzusetzen.

Wichtig: Für bereits existierende Betriebe gilt eine Übergangsfrist bis zum 31. Oktober 2024, um die erforderlichen Anzeigen an die zuständige Behörde zu übermitteln.
Jede Betriebsstätte muss einzeln gemeldet werden, und Änderungen müssen innerhalb von sechs Monaten bei der Behörde eingereicht werden.

DEEEBOX bietet umfassende Unterstützung bei der Umsetzung der GMP-Vorgaben.
Unternehmensprozesse müssen erfasst und auf GMP Konformität überprüft werden und gegebenenfalls angepasst werden.

DEEEBOX hilft Ihnen, eine Bestandsaufnahme durchzuführen, die Anforderungen korrekt umzusetzen und langfristig aufrechtzuerhalten.
Das schafft Ihnen Sicherheit bei behördlichen Inspektionen und kann zudem Ihr Marktfeld mit neuen Produktionsmöglichkeiten und Kundenportfolios erweitern.

Kontaktieren Sie DEEEBOX, um sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen den gesetzlichen Anforderungen entspricht und nachhaltig agiert.

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